Law firm Lindblad Suomen Asianajajaliitto


Dienstleistungen

Die Anwaltskanzlei Lindblad bietet Dienstleistungen nicht nur in Finnisch und Schwedisch, sondern auch in Englisch, Deutsch und Russisch an. Die Schwerpunkte unseres umfassenden Know-hows sind Wirtschaftsrecht, Schadenersatzangelegenheiten sowie das Arbeitsrecht.

Internationale Verbindungen
Gerade bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten ist oft eine kompetente Rechtsberatung gefragt, wobei die Wahl eines zuverlässigen und international qualifizierten Partners entscheidend ist. Die Anwaltskanzlei Lindblad ist Mitglied bei der Deutsch-Finnischen und Russisch-Finnischen Handelskammer. Wir verfügen über Kontakte zu Anwaltskanzleien in St. Petersburg, Moskau, Tallinn, Riga und Vilnius. Indem wir einheimische Rechtsanwälte konsultieren, können wir unseren Mandanten auch weit über die finnischen Landesgrenzen hinaus zur Verfügung stehen.


Unternehmenskäufe und -umstrukturierungen
Mit einer kompetenten Rechtsberatung können Sie bei Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen große Missverständnisse vermeiden und bedeutende Summen sparen. Zum Beispiel kann im Unternehmenskauf die verkaufende Partei einen bedeutenden Teil des im Kaufvertrag eingetragenen Kaufpreises verlieren, wenn die Wirkung der im Kaufvertrag stehenden, die Kaufsumme verringernden Klauseln nicht berücksichtigt wird. Wenn sich der Verkäufer beim Vertragabschluss von keiner kompetenten Person beraten lässt, kann er von der verminderten Kaufsumme völlig überrascht werden.
Auch für den Käufer sind Unternehmenskäufe mit teuren Risiken verbunden, wenn er ohne juristische Hilfe handelt. Zu den Risiken des Käufers gehören verdeckte Verbindlichkeiten wie Steuern, sowie die mit Verträgen oder Lieferungen verbundenen offenen Verbindlichkeiten. In Bilanzen können auch als Vermögen eingetragene Posten vorhanden sein, deren reelle Wert in Wirklichkeit von der Eintragung der Bilanz abweicht.
Guter Rat ist auch bei Käufen innerhalb einer Aktiengesellschaft Gold wert. Aktionäre einer Aktiengesellschaft sind sich oft dessen nicht bewusst, dass andere Aktionäre nicht den Anteil eines Aktionärs kaufen brauchen, sondern die Gesellschaft kann diese mit gewinnausschüttungstauglichen Vermögenswerten beschaffen. Der Unterschied besteht darin, dass die Käufe mit bereits versteuerten Mitteln des Aktionärs oder mit den noch vorhandenen Mitteln der Gesellschaft getätigt werden. Durch die Aufteilung einer Aktiengesellschaft kann deren Bilanz entspannt und die Aufnahme neuer Aktionäre in die Gesellschaft ermöglicht werden, während alte Aktionäre die Firma verwalten, in die die zusätzlichen Mittel der Bilanz transferiert worden sind. Bei der Änderung von Unternehmensstrukturen und bei Unternehmenskäufen gibt es viele Möglichkeiten. Wenn Sie die Anwaltskanzlei Lindblad zu Ihrem Partner bei Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen wählen, können Sie sich darauf verlassen, dass die Transaktion für Sie den bestmöglichen Ertrag bringt.


Generationswechsel im Unternehmen
Generationswechsel der Hauptgesellschafter stellen meistens eine kritische Situation für das Unternehmen dar. Gleichzeitig wird eine Vergütung für das Lebenswerk der Altunternehmer festgelegt. Die Anwaltskanzlei Lindblad hat bei Familienunternehmen zahlreiche Generationswechsel erfolgreich geplant und durchgeführt. Fehlt es an Nachfolgern im Familienkreis, helfen wir unseren Mandanten mit erforderlichen Regelungen weiter. Bei Generationswechsel wird Fachkompetenz sowohl im Unternehmensrecht als auch im Steuer- und Familienrecht vorausgesetzt. Eine gelungene Steuerplanung und richtige Vorgehensweise haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob entstandene Kosten von dem Nachfolger oder sogar von der Firma übernommen werden müssen. Mit Vorentscheidungen des Finanzamtes werden unerfreuliche Überraschungen vermieden. Für die Gesamtsituation kann auch die Berücksichtigung der Lage anderer Verwandten, nicht nur die des Nachfolgers, und das Ausbalancieren der Situation durch Testament, Schenkung oder andere Vorgehensweise erforderlich sein.

Verträge
Durch eine kompetente und zuverlässige Betreuung in der Vertragsausarbeitung kann der Mandant viel Geld und Mühe sparen. So kann z.B. eine unüberlegte Annahme der Klauselformulierung bei Projektlieferungen schließlich zu Einbußen an Deckungsbeiträgen führen. Standardklauseln können auch die Auftraggeber bzw. Käufer in eine schwierige Lage trotz einer mangelhaften Lieferung bringen. Die Nichtbeachtung von wettbewerbsrechtlichen Faktoren vor allem bei grenzüberschreitendem Handel kann ohne die Kompetenz des richtigen Partners unerfreuliche Folgen nach sich ziehen.
Die Anwaltskanzlei Lindblad bearbeitet Verträge, Unternehmenskäufe sowie Steuerangelegenheiten mit Engagement und Erfahrung, um einen bestmöglichen Gesamtvorteil für den Mandanten bemühend. Wir übernehmen auch immaterialgüterrechtliche, z.B. mit Urheberrechten und Warenzeichen verbundene Aufträge und Gerichtsverhandlungen. Wir unterstützen Sie bei Kaufverträgen und diesbezüglichen Fehlern und Auflösungen.
In der Vertragsausarbeitung gibt es viele Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen. Durch einen guten Vertrag werden oft Streitigkeiten vermieden oder zumindest wird die Klärung der Streitlage gefördert. Die Vertragserstellungskosten bewegen sich im Prozent- bzw. Promilleniveau im Vergleich zu den Kosten einer tatsächlichen Streitsache. Eine diesbezügliche Investition ist somit sehr rentabel.


Arbeitsrecht
Verträge für die Geschäftsleitungsebene sind heute sowohl bei kleinen als auch großen Unternehmen erforderlich. Durch eine sorgfältige Vertragsausarbeitung werden unangenehme Überraschungen bei veränderlichen Situationen vermieden.
Wir übernehmen mit Arbeitssicherheit und arbeitsbedingten Schadenersatzansprüchen verbundene Aufträge. Wir beraten Sie auch in Streitsachen, die eine Auslegung von Tarifverträgen, Kündigungen oder Gehaltsforderungen betreffen.


Schadenersatzangelegenheiten
Das Festlegen eines Schadenersatzes, d.h. ob der Schaden aus einer gewissen Handlung erfolgte und welche Entschädigung für das Geschehene angemessen ist, beruht immer weitgehend auf Ermessen. Bei Entschädigungen gelten eigene Spielregeln und zur Geltendmachung seiner Rechte ist oft ein Rechtsanwalt erforderlich.
Wir bearbeiten mit Personen- und Vermögensschaden verbundene Schadenersatzangelegenheiten. Auch Versicherungssachen, Haftungsfragen sowie Fragen infolge Liegenschaftsgeschäften und -vermietungen gehören zu unserem Tätigkeitsfeld. Liegenschaftsangelegenheiten beinhalten sowohl bauliche Fragen als auch Schadensfälle. Die Baubranche hat ihre gängige Praxis, die für die andere Partei ohne kompetente Beratung Probleme bereiten kann. Wenn bei einer Liegenschaft Schäden festgestellt werden, ist es in der Praxis unmöglich, ohne Anwalt seine Rechte geltend zu machen.


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